Die Grundwährung im neu geschaffenen DRG-Vergütungssystem ist der landesweite Basisfallwert. Aufgrund guten wirtschaftlichen Verhaltens in der Vergangenheit ist der für Schleswig-Holstein errechnete Wert einer der niedrigsten im gesamten Bundesgebiet.
Hieraus ergibt sich für die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser bei vergleichbarem Leistungsangebot eine relative Unterfinanzierung bis hin zur existenziellen Bedrohung.
Daraus folgt fast zwangsläufig:
- eine schlechtere Versorgung der Patienten trotz Zahlung prozentual gleich hoher Kassenbeiträge durch die Versicherten
- die Notwendigkeit zu weiteren Einsparungen im Personalsektor zu Lasten der Beschäftigten
- eine sinkende medizinische Wettbewerbsfähigkeit schleswig-holsteinischer Krankenhäuser.
Diese Benachteiligungen können so nicht hingenommen werden.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert die politisch Verantwortlichen zum Umdenken auf. Zu einer gleichwertigen Diagnose und Therapie gehört bei gleichem Schweregrad der Erkrankung auch ein gleicher Basisfallwert.
Also:
Bundesweite einheitliche Krankenhausentgelte!
Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein 30.11.2005
Auch der Kieler Ärzteverein schließt sich dieser Resolution zur DRG-Vergütung an.